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Übersetzungen
FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema Urkundenübersetzungen.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, schicken Sie mir bitte eine E-Mail.

Ganz einfach:

  1. Sie schicken mir eine gescannte Kopie der betreffenden Urkunde(n) – wenn möglich im PDF-Format – per E-Mail oder über das Kontaktformular mit folgenden Informationen:
    gewünschter Liefertermin
    Anzahl der gewünschten Ausfertigungen
    gewünschte Versandart (empfohlen: Einschreiben)
  2. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie von mir ein unverbindliches Angebot.
  3. Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten mit.
  4. Sie erhalten dann eine Rechnung von mir, die Sie bitte per Überweisung oder per PayPal begleichen.
  5. Nach Zahlungseingang fertige ich die Übersetzung an und schicke Ihnen diese als Entwurf vorab per PDF zu. So haben Sie die Möglichkeit, die Übersetzung vorab noch einmal zu überprüfen.
  6. Das abgestempelte Original, an das eine Kopie der originalsprachigen Urkunde angeheftet wird, erhalten Sie dann per Post.

Nein, das ist nicht nötig.
Schicken Sie mir einfach eine gescannte Kopie der betreffenden Urkunde(n) – wenn möglich im PDF-Format – per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wichtig ist allerdings eine sehr gute Qualität des Scans, damit alles (auch Stempel) gut lesbar ist. Denken Sie auch daran, die Rückseite einzuscannen, falls sich dort Stempel, Vermerke oder Ähnliches befinden.

 

Die fertige Übersetzung schicke ich Ihnen per Post zu, aus Sicherheitsgründen in der Regel per Einschreiben, sofern Sie keine andere Versandart wünschen.

In den allermeisten Fällen genügt eine (sehr gut lesbare und vollständige!) Kopie Ihrer Urkunde, da Sie bei der entsprechenden Behörde sowieso noch einmal das Original vorzeigen müssen und auch an die Übersetzung eine Kopie der Originalurkunde angeheftet wird.
Sollte die Behörde doch einmal darauf bestehen, dass die Übersetzung auf Basis des Originals angefertigt wird, können Sie mir dieses per Post zuschicken und erhalten es selbstverständlich mit der beglaubigten Übersetzung zurück.

Selbstverständlich. Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin unterliege ich der Schweigepflicht. Zudem behandle ich alle personenbezogenen Daten streng nach DSGVO (siehe Datenschutzhinweise). Auch technisch scheue ich keine Mühen, damit Ihre Daten bei mir ganz sicher sind.

Nein. Zwar bin ich vom Landgericht Berlin für meine Arbeitssprachen ermächtigt, von mir angefertigte Übersetzungen haben jedoch gewöhnlich deutschlandweit und auch im Ausland Gültigkeit.